Abk.: DTA-Ver-kehr. Grundlage: Vereinbarung über die Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch und die Bedingungen für die Beteiligung von Kunden am automatisierten Zahlungsverkehr durch beleglosen Datenträgeraustausch der Spitzenverbände des deutschen Bankgewerbes; die Regeln werden auch von der Bundesbank zu Grunde gelegt. I... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/belegloser-datentraegeraustausch/b